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Der Kapitalisierungszinssatz

Der Apothekenwert ergibt sich aus der Summe der zukünftigen Gewinne, die auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Für die Abzinsung wird ein Zinssatz - der Kapitalisierungszinssatz - benötigt.


Die Höhe des Kapitalisierungszinssatzes ergibt sich aus der Summe des Basiszinses und des Risikozuschlags. Bei der Ermittlung des Basiszinssatzes muss eine alternative Anlagemöglichkeit mit gleicher Laufzeit wie der Ergebnis- oder Reproduktionszeitraum herangezogen werden. Die Literatur empfiehlt hierbei eine risikofreie Bundesanleihe mit adäquater Laufzeit (= die Laufzeit, die der Ermittlung der zukünftigen Gewinne zugrunde liegt).


Bei der Ermittlung des Risikozuschlags werden der generelle Risikozuschlag (da das unternehmerische Handeln risikobehafteter ist als die Investition in eine Bundesanleihe) sowie ein spezifischer (branchen- und unternehmensabhängiger) Risikozuschlag berücksichtigt. Gemäß der gängigen Rechtsprechung und den Empfehlungen des Fachausschusses des Instituts für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) liegt dieser Zuschlag bei ca. 4 - 6 % nach persönlichen Steuern.


Weiterhin bedarf es dann der Minderung des ermittelten Kapitalisierungszinssatzes um die im Moment der Ermittlung gültige Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 26,38 %.

W_18-1 Apothekenwert Der Kapitalisierungszinssatz mb_sb_20221019.St+2



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