Die Notdienstvergütung
- Marco Benz
- 7. Jan. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Bis zum Inkrafttreten des ANSG konnte die Apotheke lediglich einen „Notdienstzuschlag“ in Höhe von 2,10 € (netto) pro Apothekenbesuch (zwischen 20 und 6 Uhr, Sonn- und Feiertage von 0 bis 24 Uhr) erheben. Mit Inkrafttreten des ANSG und nach der Anpassung durch das VOASG erhalten die Apotheken ab dem 01.01.2020 einen Zuschlag von den Krankenkassen in Höhe von 0,21 € (netto) pro (nicht nur im Notdienst) abgegebenem Fertigarzneimittel. Dieser Betrag wird aber vom Rechenzentrum nicht an die Apotheke erstattet, sondern an den Nacht- und Notdienstfonds abgeführt. Dieser Fonds schüttet diesen Betrag dann nach der folgenden Rechenformel quartalsmäßig wieder an die Apotheken aus:
Erzielte Einnahmen des Fonds
./. Verwaltungskosten des Fonds
= Auszuschüttender Betrag
: Anzahl der geleisteten (Voll-)Nacht- und Notdienste*
Im 1. Quartal 2022 lag die Pauschale bei 395,39 € (umsatzsteuerfrei) pro Notdienst.

W_4-1 Apothekenhonorar Notdienstvergütung mb_sb_2022(1)
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