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Markteintrittsbarrieren

Grundsätzlich existieren in Deutschland keine Beschränkungen hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit für Apotheker*innen. Dennoch gibt es einige, aus meiner Sicht mehr oder weniger hohe Markteintrittsbarrieren für die Eröffnung einer Apotheke:

  • Qualifikation: Inhaber muss approbierter Apotheker sein

  • Räumlichkeiten: Die Anforderungen an die Apothekenräume regulieren in der Form den Zugang zum Markt, als dass bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sein müssen und diese Anforderungen sind nicht an jedem Standort zu erfüllen.

  • Eingeschränktes Mehrbesitzverbot: Filialen (max. 3 Stück) sind in der Form standortgebunden, als dass sie im selben Landkreis bzw. angrenzenden Landkreis (analog kreisfreie Städte) liegen müssen.

  • Personalsituation: Die zunehmende Verknappung der Ressource „qualifiziertes pharmazeutisches Personal“ führt zunehmend dazu, dass Gründungs- und Filialisierungsvorhaben nicht realisiert werden können bzw. dass Filialen geschlossen werden müssen, da kein (qualifizierter) Filialleiter / keine (qualifizierte) Filalleiterin gefunden werden kann.

W_10-1 Wettbewerbssituation und Wettbewerbsanalyse Markteintrittsbarrieren mb_sb_2022(1)






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