Markteintrittsbarrieren
- Marco Benz
- 21. Dez. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Grundsätzlich existieren in Deutschland keine Beschränkungen hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit für Apotheker*innen. Dennoch gibt es einige, aus meiner Sicht mehr oder weniger hohe Markteintrittsbarrieren für die Eröffnung einer Apotheke:
Qualifikation: Inhaber muss approbierter Apotheker sein
Räumlichkeiten: Die Anforderungen an die Apothekenräume regulieren in der Form den Zugang zum Markt, als dass bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sein müssen und diese Anforderungen sind nicht an jedem Standort zu erfüllen.
Eingeschränktes Mehrbesitzverbot: Filialen (max. 3 Stück) sind in der Form standortgebunden, als dass sie im selben Landkreis bzw. angrenzenden Landkreis (analog kreisfreie Städte) liegen müssen.
Personalsituation: Die zunehmende Verknappung der Ressource „qualifiziertes pharmazeutisches Personal“ führt zunehmend dazu, dass Gründungs- und Filialisierungsvorhaben nicht realisiert werden können bzw. dass Filialen geschlossen werden müssen, da kein (qualifizierter) Filialleiter / keine (qualifizierte) Filalleiterin gefunden werden kann.

W_10-1 Wettbewerbssituation und Wettbewerbsanalyse Markteintrittsbarrieren mb_sb_2022(1)
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